Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials
zur Veröffentlichung.
- Wenn der Kunde den AGB`s wiedersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen
zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der
Fotograf diese schriftlich anerkennt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des
Fotografen.
- Überlassenes Bildmaterial
- Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,
dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
- Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
- Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens
100% auf das jeweilige Grundhonorar.
- Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium
oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift
usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur
Verfügung gestellt worden ist.
- Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung
des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie
CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur
der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder
ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken
oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive
des Kunden handelt)
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder
auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von
Hardcopies geeignet sind.
- Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als
Motiv benutzt werden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise
auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
- Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter
der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
- Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder
Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der
Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt
die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
- Honorare
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten
Zweck gemäß Ziff. III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung
bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Labor-kosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.)
sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der
Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist
außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
- Rückgabe des Bildmaterials
- Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
- Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in
Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
- Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
- Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
-
Copyrightvermerk:
Alle Inhalte dieser Website einschließlich der Gestaltung und Programmierung unterliegen dem Urheberrecht (Copyright).
Alle Fotos entsprechen den Anforderungen des § 2 - I UrhG u.w. (Urheberrechtsgesetz) und dürfen ohne meine ausdrückliche Genehmigung mit keinem dafür geeigneten Verfahren kopiert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Bei Missachtung zieht es straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich. Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten. Die Verwendung von Text- und Bildmaterial ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Enno Friedrich zulässig.
- Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzel-fall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungs-honorars zu zahlen.
- Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach
Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von:
- € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
- € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
- Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz
zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von:
- € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der
weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
- Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist
eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
- Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
- Schlussklausel
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz
des Fotografen.
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